Einfach & in unter 5 Minuten

Datenauskunft nach DSGVO: Einfach. Schnell. Rechtssicher.

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihr personalisiertes Auskunftsschreiben nach Art. 15 DSGVO.

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SSL-verschlüsselt DSGVO-konform Support per E-Mail Rechtlich fundiert

Datenauskunft (nach DSGVO) Generator: In 5 Minuten.

Ihre Angaben

Persönliche Daten zur Identifikation gegenüber dem Unternehmen

Viele Unternehmen nutzen das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation.

E-Mail-Adresse

Wohin soll Ihr Auskunftsschreiben gesendet werden?

Empfänger

An welches Unternehmen oder welche Organisation soll das Auskunftsschreiben gehen?

Falls bekannt. Oft finden Sie diese in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens.

Kundennummer

Zusätzliche Informationen zur Zuordnung Ihrer Daten

Erleichtert dem Unternehmen die Zuordnung Ihrer Daten.

Umfang der Auskunft

Welche Informationen möchten Sie erhalten?

Sie müssen keinen Grund angeben. Es kann aber hilfreich sein, den Kontext zu kennen.

Antwortformat & Frist

Wie soll das Unternehmen antworten?

Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine Kopie Ihrer Daten in einem gängigen elektronischen Format.

Damit signalisieren Sie dem Unternehmen, dass Sie Ihre Rechte kennen.

So funktioniert's

1
10 Minuten

Fragen beantworten

Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.

2
5 Minuten

Persönliche Angaben

Name und Angaben zur Person. Platzhalter oder Initialen reichen völlig aus.

3
Sofort

Datenauskunft (nach DSGVO) erhalten

Personalisierter Testamentsentwurf als PDF, Word und OpenOffice. Sofort zum Download.

Jetzt erledigt Ihr Auskunftsrecht. Rechtssicher. Sofort.

DSGVO Auskunftsrecht
DSGVO Art. 15

Erfahren Sie, was Unternehmen über Sie wissen

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat – kostenlos. Unser System erstellt ein professionelles Auskunftsschreiben mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Punkten.

  • Welche Daten gespeichert sind und woher sie stammen
  • An wen Ihre Daten weitergegeben wurden
  • Ob Profiling oder automatisierte Entscheidungen stattfinden
Kostenlose Datenauskunft
Kostenlos für Sie

Die erste Datenkopie ist immer kostenlos

Das Unternehmen muss Ihnen die erste Kopie Ihrer Daten kostenlos bereitstellen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Unser Schreiben fordert diese Kopie explizit an und setzt eine Frist von 30 Tagen gemäß Art. 12 DSGVO.

  • Erste Datenkopie ist gesetzlich kostenlos
  • 30 Tage Antwortfrist für das Unternehmen
  • Hinweis auf Aufsichtsbehörde und Schadensersatz
DSGVO-Auskunftsschreiben auf einem Schreibtisch
Sofort herunterladbar

Auskunftsschreiben in unter 5 Minuten

Geben Sie das Unternehmen an und erhalten Sie ein professionelles Auskunftsschreiben sofort als PDF, Word und OpenOffice. Ideal als Vorbereitung für eine anschließende Löschanfrage.

  • Sofort als PDF, Word und OpenOffice verfügbar
  • Per E-Mail oder Post an das Unternehmen senden
  • Fertig in unter 5 Minuten

Warum Jetzt erledigt besser als ChatGPT ist

Jetzt erledigt

  • Auf DSGVO Art. 15 spezialisiert
  • Trainiert auf professionellen Auskunftsanträgen
  • Schritt-für-Schritt durch den Prozess
  • In 5 Minuten zum fertigen Schreiben
  • Alle Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO
  • Als PDF, Word und OpenOffice

ChatGPT

  • Keine DSGVO-Spezialisierung
  • Kein Training auf Auskunftsanträge
  • Ohne strukturierte Anleitung
  • Viele Verbesserungen notwendig
  • Fehlende Rechtsgrundlagen
  • Nur als Text

Häufig gestellte Fragen

Das Auskunftsrecht gibt Ihnen das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Dazu gehören die Verarbeitungszwecke, die Empfänger Ihrer Daten, die Speicherdauer und die Herkunft der Daten. Das Unternehmen muss Ihnen außerdem eine Kopie Ihrer Daten bereitstellen.

Ja. Die erste Kopie Ihrer Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Nur für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrags muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss das Unternehmen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags antworten. In besonders komplexen Fällen kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, aber das Unternehmen muss Sie darüber innerhalb des ersten Monats informieren.

Nein. Sie haben ein bedingungsloses Recht auf Auskunft. Sie müssen weder einen Grund angeben noch Ihr Interesse begründen. Das Unternehmen darf die Auskunft nicht verweigern, weil Sie keinen Grund genannt haben.

Wenn das Unternehmen nicht fristgerecht antwortet, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO). In Deutschland ist das der Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes. Zusätzlich haben Sie einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO.

Bei der Auskunft (Art. 15 DSGVO) erfahren Sie, welche Daten über Sie gespeichert sind. Bei der Löschung (Art. 17 DSGVO) fordern Sie die Entfernung Ihrer Daten. Viele nutzen die Auskunft als ersten Schritt, um zu wissen, was gelöscht werden soll. Wir bieten auch ein DSGVO-Löschungsschreiben an.

Nein. Unser Service erstellt ein Auskunftsschreiben als Formulierungshilfe auf Basis der DSGVO. Bei komplexen Fällen oder wenn ein Unternehmen Ihren Antrag ablehnt, empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht.

Das sagen unsere Kunden

"Ich wollte wissen, welche Daten ein alter Online-Shop über mich gespeichert hat. Das Schreiben war in 5 Minuten fertig und die Antwort kam nach zwei Wochen. Sehr aufschlussreich!"

Julia

"Professionelles Auskunftsschreiben mit allen richtigen Paragraphen. Das Unternehmen hat vollständig geantwortet. Jetzt weiß ich genau, was ich löschen lassen will."

Markus

"Einfacher Prozess, tolles Ergebnis. Habe gleich bei drei Unternehmen Auskunft angefordert. Alle haben fristgerecht geantwortet."

Anna

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Aktuelle Rechtssprechung

Dieser Service erstellt ein DSGVO-Auskunftsschreiben als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das Schreiben basiert auf Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft). Bei komplexen Datenschutzfragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für IT-Recht.