Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihr personalisiertes Auskunftsschreiben nach Art. 15 DSGVO.
Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.
Name und Angaben zur Person. Platzhalter oder Initialen reichen völlig aus.
Personalisierter Testamentsentwurf als PDF, Word und OpenOffice. Sofort zum Download.
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat – kostenlos. Unser System erstellt ein professionelles Auskunftsschreiben mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Punkten.
Das Unternehmen muss Ihnen die erste Kopie Ihrer Daten kostenlos bereitstellen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Unser Schreiben fordert diese Kopie explizit an und setzt eine Frist von 30 Tagen gemäß Art. 12 DSGVO.
Geben Sie das Unternehmen an und erhalten Sie ein professionelles Auskunftsschreiben sofort als PDF, Word und OpenOffice. Ideal als Vorbereitung für eine anschließende Löschanfrage.
Das Auskunftsrecht gibt Ihnen das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Dazu gehören die Verarbeitungszwecke, die Empfänger Ihrer Daten, die Speicherdauer und die Herkunft der Daten. Das Unternehmen muss Ihnen außerdem eine Kopie Ihrer Daten bereitstellen.
Ja. Die erste Kopie Ihrer Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Nur für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrags muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss das Unternehmen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags antworten. In besonders komplexen Fällen kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, aber das Unternehmen muss Sie darüber innerhalb des ersten Monats informieren.
Nein. Sie haben ein bedingungsloses Recht auf Auskunft. Sie müssen weder einen Grund angeben noch Ihr Interesse begründen. Das Unternehmen darf die Auskunft nicht verweigern, weil Sie keinen Grund genannt haben.
Wenn das Unternehmen nicht fristgerecht antwortet, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO). In Deutschland ist das der Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes. Zusätzlich haben Sie einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO.
Bei der Auskunft (Art. 15 DSGVO) erfahren Sie, welche Daten über Sie gespeichert sind. Bei der Löschung (Art. 17 DSGVO) fordern Sie die Entfernung Ihrer Daten. Viele nutzen die Auskunft als ersten Schritt, um zu wissen, was gelöscht werden soll. Wir bieten auch ein DSGVO-Löschungsschreiben an.
Nein. Unser Service erstellt ein Auskunftsschreiben als Formulierungshilfe auf Basis der DSGVO. Bei komplexen Fällen oder wenn ein Unternehmen Ihren Antrag ablehnt, empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht.
"Ich wollte wissen, welche Daten ein alter Online-Shop über mich gespeichert hat. Das Schreiben war in 5 Minuten fertig und die Antwort kam nach zwei Wochen. Sehr aufschlussreich!"
Julia
"Professionelles Auskunftsschreiben mit allen richtigen Paragraphen. Das Unternehmen hat vollständig geantwortet. Jetzt weiß ich genau, was ich löschen lassen will."
Markus
"Einfacher Prozess, tolles Ergebnis. Habe gleich bei drei Unternehmen Auskunft angefordert. Alle haben fristgerecht geantwortet."
Anna
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Dieser Service erstellt ein DSGVO-Auskunftsschreiben als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das Schreiben basiert auf Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft). Bei komplexen Datenschutzfragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für IT-Recht.