Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihr personalisiertes Löschungsschreiben nach Art. 17 DSGVO.
Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.
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Nach Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Unser System erstellt ein rechtssicheres Löschungsschreiben mit allen relevanten Paragraphen – zugeschnitten auf Ihren Fall.
Geben Sie einfach das Unternehmen an, bei dem Sie Ihre Daten löschen lassen möchten. Unser System erstellt ein individuelles Schreiben mit korrekter Anrede, Ihrer Kundennummer und dem passenden Löschungsgrund.
Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihr professionelles DSGVO-Löschungsschreiben sofort als PDF, Word und OpenOffice. Einfach ausdrucken oder per E-Mail an das Unternehmen senden.
Ja. Nach Art. 17 DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten auf Verlangen zu löschen, wenn einer der gesetzlichen Löschgründe vorliegt. Dazu gehört z.B. der Widerruf Ihrer Einwilligung oder dass die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss das Unternehmen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags reagieren. In komplexen Fällen kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, aber das Unternehmen muss Sie darüber informieren.
Wenn das Unternehmen nicht fristgerecht reagiert oder Ihren Antrag ablehnt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO). In Deutschland ist das der Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes.
Ja. Unternehmen dürfen die Löschung verweigern, wenn die Daten z.B. zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Steuerrecht, Handelsrecht), zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder zur Ausübung der Meinungsfreiheit benötigt werden (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).
Einen Grund anzugeben stärkt Ihren Antrag, ist aber nicht immer zwingend erforderlich. Unser Schreiben wählt automatisch den passenden Löschgrund basierend auf Ihren Angaben und formuliert die rechtliche Begründung für Sie.
Ja. Das Recht auf Löschung gilt für alle personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Das umfasst Accounts, Bestellhistorien, Newsletter-Anmeldungen, Tracking-Daten und alle weiteren personenbezogenen Informationen.
Nein. Unser Service erstellt ein Löschungsschreiben als Formulierungshilfe auf Basis der DSGVO. Bei komplexen Fällen oder wenn ein Unternehmen Ihren Antrag ablehnt, empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Datenschutzrecht.
"Super einfach. Ich wollte schon lange meine Daten bei mehreren Online-Shops löschen lassen. Mit dem Schreiben ging das in Minuten."
Sarah
"Professionelles Löschungsschreiben mit allen richtigen Paragraphen. Das Unternehmen hat innerhalb von zwei Wochen reagiert und alles gelöscht."
Thomas
"Endlich meine Daten bei einem alten Anbieter losgeworden. Das Schreiben war rechtssicher formuliert und ich musste nur noch absenden."
Lisa
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Dieser Service erstellt ein DSGVO-Löschungsschreiben als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das Schreiben basiert auf Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung). Bei komplexen Datenschutzfragen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für IT-Recht.