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Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.
Name und Angaben zur Person. Platzhalter oder Initialen reichen völlig aus.
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Kein Kopieren von Vorlagen aus dem Internet. Unser System erstellt einen individuellen Testamentsentwurf basierend auf Ihrer Lebenssituation: Familienstand, Vermögenswerte und Ihre persönlichen Wünsche.
Ein Anwalt kostet oft mehrere Hundert Euro und braucht Wochen. Unser System kennt die Grundlagen des deutschen Erbrechts und erstellt Ihren Entwurf in wenigen Minuten. Völlig anonym, ohne persönlichen Termin.
Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihren personalisierten Testamentsentwurf sofort zum Download als PDF, Word und OpenOffice. Jederzeit wieder abrufbar.
Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben.
Das deutsche Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (außer beim notariellen Testament). Unser Entwurf dient als rechtlich fundierte Vorlage zum Abschreiben.
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details regelt § 2303 BGB.
Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren.
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben).
Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Ein neues Testament ersetzt automatisch das alte.
Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.
"Endlich konnte ich mein Testament in Ruhe erstellen. Der Entwurf war klar formuliert und die Anleitung zum Abschreiben sehr hilfreich."
Hans
"Sehr einfacher Prozess. Die Fragen waren verständlich und der Entwurf war in wenigen Minuten fertig. Kann ich nur empfehlen."
Petra
"Wir haben das Berliner Testament für uns und unsere Frau erstellt. Sehr gute Vorlage, die wir dann handschriftlich abgeschrieben haben."
Klaus
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Dieser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Das erstellte Dokument ist ein Entwurf und muss eigenhändig (handschriftlich) abgeschrieben und unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein (§ 2247 BGB). Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.