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Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Seit 2009 gesetzlich geregelt und für Ärzte bindend.
Jeder Mensch hat andere Vorstellungen von medizinischer Versorgung am Lebensende. Unser System fragt gezielt nach Ihren Wünschen zu jeder relevanten Situation und erstellt ein Dokument, das exakt Ihren Willen widerspiegelt.
Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihre personalisierte Patientenverfügung sofort als PDF, Word und OpenOffice. Ausdrucken, unterschreiben – fertig.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie ist seit 2009 in § 1827 BGB gesetzlich geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich.
Nein. Eine Patientenverfügung muss lediglich schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber die Akzeptanz erhöhen. Wichtig ist, dass die Verfügung auffindbar ist und Ihre Vertrauensperson darüber Bescheid weiß.
Ja. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Widerruf ist auch mündlich möglich. Es empfiehlt sich, die alte Verfügung zu vernichten und alle Personen, die eine Kopie haben, über den Widerruf zu informieren.
Es empfiehlt sich, Ihre Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre zu überprüfen und mit Datum und Unterschrift erneut zu bestätigen. So stellen Sie sicher, dass die Verfügung Ihren aktuellen Willen widerspiegelt und im Ernstfall nicht angezweifelt wird.
Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und ggf. ein gerichtlich bestellter Betreuer versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Das kann zu Behandlungen führen, die Sie nicht gewollt hätten. Eine klare Verfügung gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung. Während die Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen festlegt, ermächtigt die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, diesen Willen gegenüber Ärzten durchzusetzen und weitere Entscheidungen für Sie zu treffen.
Nein. Unser Service erstellt eine Patientenverfügung als Formulierungshilfe auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Bei komplexen medizinischen Situationen oder besonderen Wünschen empfehlen wir die Beratung durch einen Arzt oder Rechtsanwalt.
"Ich hatte das Thema immer vor mir hergeschoben. Mit diesem Service war die Patientenverfügung in wenigen Minuten fertig. Sehr klar strukturiert."
Monika
"Endlich habe ich eine Patientenverfügung, die alles abdeckt. Die Fragen haben mir geholfen, über Dinge nachzudenken, an die ich gar nicht gedacht hätte."
Jürgen
"Meine Mutter hat mich gebeten, ihr dabei zu helfen. Die Schritt-für-Schritt-Führung war perfekt – auch für sie als ältere Person gut verständlich."
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Dieser Service erstellt eine Patientenverfügung als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden (§ 1827 BGB). Bei komplexen medizinischen Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Arzt oder Fachanwalt.