Einfach & in unter 10 Minuten

Patientenverfügung erstellen: Einfach. Schnell. Rechtssicher.

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihre personalisierte Patientenverfügung – sofort als PDF, Word und OpenOffice.

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SSL-verschlüsselt DSGVO-konform Support per E-Mail Rechtlich fundiert

Patientenverfügung Generator: In 10 Minuten.

Persönliche Angaben

Grundlegende Informationen zur Person

E-Mail-Adresse

Wohin soll Ihre Patientenverfügung gesendet werden?

Lebensverlängernde Maßnahmen

Festlegungen zu lebenserhaltenden Behandlungen

Diese Festlegung gilt für Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Situationen

In welchen Situationen soll die Verfügung gelten?

Medizinische Maßnahmen

Welche Maßnahmen wünschen oder lehnen Sie ab?

Schmerzbehandlung & Pflege

Wünsche zur Schmerz- und Symptombehandlung

Auch wenn diese das Bewusstsein beeinträchtigen oder das Leben verkürzen könnte (indirekte Sterbehilfe).

Organspende

Ihre Entscheidung zur Organspende

Hinweis: Für eine Organentnahme kann eine kurzfristige intensivmedizinische Maßnahme nötig sein, auch wenn Sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen.

Vertrauensperson

Wer soll Ihren Willen im Ernstfall durchsetzen?

Diese Person sollte im Ernstfall die Ärzte über Ihre Patientenverfügung informieren.

So funktioniert's

1
10 Minuten

Fragen beantworten

Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.

2
5 Minuten

Persönliche Angaben

Name und Angaben zur Person. Platzhalter oder Initialen reichen völlig aus.

3
Sofort

Patientenverfügung erhalten

Personalisierter Testamentsentwurf als PDF, Word und OpenOffice. Sofort zum Download.

Jetzt erledigt Medizinisch fundiert. Rechtssicher. Sofort.

Medizinische Vorsorge
§ 1827 BGB

Bestimmen Sie selbst über Ihre medizinische Behandlung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Seit 2009 gesetzlich geregelt und für Ärzte bindend.

  • Lebensverlängernde Maßnahmen, Beatmung, Ernährung festlegen
  • Schmerzbehandlung und Sterbebegleitung nach Ihren Wünschen
  • Organspende-Entscheidung klar dokumentieren
Persönliche Patientenverfügung
Personalisiert

Keine Vorlage – zugeschnitten auf Ihre Wünsche

Jeder Mensch hat andere Vorstellungen von medizinischer Versorgung am Lebensende. Unser System fragt gezielt nach Ihren Wünschen zu jeder relevanten Situation und erstellt ein Dokument, das exakt Ihren Willen widerspiegelt.

  • Für jede Situation individuell festgelegt
  • Vertrauensperson mit Kontaktdaten hinterlegt
  • Keine medizinische Vorlage von der Stange
Patientenverfügung auf einem Schreibtisch
Sofort herunterladbar

Patientenverfügung in unter 10 Minuten

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihre personalisierte Patientenverfügung sofort als PDF, Word und OpenOffice. Ausdrucken, unterschreiben – fertig.

  • Sofort als PDF, Word und OpenOffice verfügbar
  • Keine notarielle Beglaubigung erforderlich
  • Fertig in unter 10 Minuten

Warum Jetzt erledigt besser als ChatGPT ist

Jetzt erledigt

  • Auf Patientenverfügungen spezialisiert
  • Trainiert auf rechtssicheren Formulierungen
  • Schritt-für-Schritt durch alle Bereiche
  • In 10 Minuten zum fertigen Dokument
  • Basiert auf § 1827 BGB
  • Als PDF, Word und OpenOffice

ChatGPT

  • Keine medizinrechtliche Spezialisierung
  • Kein Training auf Patientenverfügungen
  • Ohne strukturierte Anleitung
  • Viele Verbesserungen notwendig
  • Fehlende Rechtsgrundlagen
  • Nur als Text

Häufig gestellte Fragen

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie ist seit 2009 in § 1827 BGB gesetzlich geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich.

Nein. Eine Patientenverfügung muss lediglich schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber die Akzeptanz erhöhen. Wichtig ist, dass die Verfügung auffindbar ist und Ihre Vertrauensperson darüber Bescheid weiß.

Ja. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Widerruf ist auch mündlich möglich. Es empfiehlt sich, die alte Verfügung zu vernichten und alle Personen, die eine Kopie haben, über den Widerruf zu informieren.

Es empfiehlt sich, Ihre Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre zu überprüfen und mit Datum und Unterschrift erneut zu bestätigen. So stellen Sie sicher, dass die Verfügung Ihren aktuellen Willen widerspiegelt und im Ernstfall nicht angezweifelt wird.

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und ggf. ein gerichtlich bestellter Betreuer versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Das kann zu Behandlungen führen, die Sie nicht gewollt hätten. Eine klare Verfügung gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung. Während die Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen festlegt, ermächtigt die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, diesen Willen gegenüber Ärzten durchzusetzen und weitere Entscheidungen für Sie zu treffen.

Nein. Unser Service erstellt eine Patientenverfügung als Formulierungshilfe auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Bei komplexen medizinischen Situationen oder besonderen Wünschen empfehlen wir die Beratung durch einen Arzt oder Rechtsanwalt.

Das sagen unsere Kunden

"Ich hatte das Thema immer vor mir hergeschoben. Mit diesem Service war die Patientenverfügung in wenigen Minuten fertig. Sehr klar strukturiert."

Monika

"Endlich habe ich eine Patientenverfügung, die alles abdeckt. Die Fragen haben mir geholfen, über Dinge nachzudenken, an die ich gar nicht gedacht hätte."

Jürgen

"Meine Mutter hat mich gebeten, ihr dabei zu helfen. Die Schritt-für-Schritt-Führung war perfekt – auch für sie als ältere Person gut verständlich."

Claudia

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Aktuelle Rechtssprechung

Dieser Service erstellt eine Patientenverfügung als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden (§ 1827 BGB). Bei komplexen medizinischen Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Arzt oder Fachanwalt.