Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihr professionelles Mietminderungsschreiben – sofort als PDF, Word und OpenOffice.
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Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschäden – bei erheblichen Mängeln dürfen Sie die Miete mindern. Nach § 536 BGB tritt die Minderung kraft Gesetzes ein. Unser System berechnet die passende Quote und erstellt ein professionelles Schreiben.
Ein Mietminderungsschreiben muss den Mangel korrekt beschreiben, die Rechtsgrundlage nennen und eine angemessene Frist setzen. Fehler können dazu führen, dass der Vermieter Ihre Minderung nicht akzeptiert. Unser System macht es richtig.
Beschreiben Sie den Mangel, wählen Sie die Minderungsquote und erhalten Sie ein professionelles Schreiben sofort als PDF, Word und OpenOffice. Ausdrucken und per Einschreiben an den Vermieter senden.
Sie dürfen die Miete mindern, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt (§ 536 BGB). Typische Beispiele: Heizungsausfall, Schimmel, Wasserschäden, Lärmbelästigung durch Baustellen. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben und ihn dem Vermieter angezeigt haben.
Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Mangels. Richtwerte aus der Rechtsprechung: Heizungsausfall im Winter 20-100%, Schimmelbefall 10-50%, Baulärm 10-30%, defekte Fenster 5-15%. Die Minderung bezieht sich auf die Bruttomiete (Kalt- + Nebenkosten). Bei Unsicherheit empfiehlt sich anwaltliche Beratung.
Ja. Nach § 536c BGB sind Sie verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen (Mängelanzeige). Ohne Mängelanzeige können Sie nicht mindern und machen sich ggf. sogar schadensersatzpflichtig. Unser Schreiben kann gleichzeitig als Mängelanzeige und Minderungsankündigung dienen.
Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel vorliegt und dem Vermieter angezeigt wurde. Sie müssen die Minderung nicht beantragen oder genehmigen lassen. Praktisch empfiehlt es sich, die Minderung schriftlich anzukündigen und ab dem Folgemonat umzusetzen.
Nein, eine berechtigte Mietminderung ist kein Kündigungsgrund. Allerdings riskieren Sie eine Kündigung, wenn Sie zu viel mindern und dadurch in Zahlungsrückstand geraten. Deshalb ist es wichtig, die Minderungsquote realistisch anzusetzen. Im Zweifel die Miete unter Vorbehalt zahlen und die Differenz zurückfordern.
Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist haben Sie weitere Rechte: Selbstvornahme der Reparatur auf Kosten des Vermieters (§ 536a Abs. 2 BGB), Schadensersatz, oder bei schwerwiegenden Mängeln das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 543 BGB).
Nein. Unser Service erstellt ein Mietminderungsschreiben als Formulierungshilfe auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Bei strittigen Fällen, hohen Minderungsquoten oder drohender Kündigung empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterverein.
"Unser Vermieter hat monatelang den Schimmel im Bad ignoriert. Nach dem Schreiben hat er innerhalb einer Woche einen Handwerker geschickt. Die Mietminderung haben wir auch bekommen."
Stefan
"Die Heizung war den ganzen Winter defekt. Mit dem Mietminderungsschreiben hatte ich endlich ein professionelles Dokument in der Hand. Hat sofort gewirkt."
Katharina
"Einfacher Prozess, gutes Ergebnis. Das Schreiben war rechtlich fundiert und mein Vermieter hat den Mangel dann doch schnell behoben."
Daniel
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Dieser Service erstellt ein Mietminderungsschreiben als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels (§ 536 BGB). Bei Streitigkeiten empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.