Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihre personalisierte Betreuungsverfügung – sofort als PDF, Word und OpenOffice.
Einfache Fragen zu Vermögen, Erben und besonderen Wünschen. Alles freiwillig, nichts muss ausgefüllt werden.
Name und Angaben zur Person. Platzhalter oder Initialen reichen völlig aus.
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Ohne Betreuungsverfügung entscheidet das Gericht allein, wer Ihr Betreuer wird – auch wenn Sie jemand Bestimmtes wollen. Mit einer Betreuungsverfügung machen Sie dem Gericht einen verbindlichen Vorschlag und können ungewünschte Personen ausschließen.
Eine anwaltliche Betreuungsverfügung kostet schnell mehrere hundert Euro. Unser System erstellt eine rechtssichere Verfügung in wenigen Minuten auf Basis von § 1816 Abs. 2 BGB. Das Gericht ist an Ihren Vorschlag gebunden.
Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie Ihre personalisierte Betreuungsverfügung sofort als PDF, Word und OpenOffice. Ausdrucken, unterschreiben, fertig.
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, wen es als Ihren rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Gericht ist an Ihren Vorschlag gebunden, sofern es dem Wohl des Betreuten nicht widerspricht (§ 1816 Abs. 2 BGB).
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie direkt eine Person, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Bei einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person vor – das Gericht bestellt dann den Betreuer und überwacht dessen Tätigkeit. Idealerweise erstellen Sie beide Dokumente: Die Vorsorgevollmacht als erste Absicherung und die Betreuungsverfügung für den Fall, dass die Vollmacht nicht ausreicht.
Ja. Sie können in Ihrer Betreuungsverfügung ausdrücklich festlegen, welche Personen auf keinen Fall als Betreuer bestellt werden sollen. Das Gericht muss diesen Wunsch berücksichtigen.
Nein. Eine Betreuungsverfügung ist formfrei gültig – sie muss lediglich eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber die Akzeptanz beim Gericht erhöhen.
Ja, jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind. Erstellen Sie einfach eine neue Betreuungsverfügung und vernichten Sie die alte. Es empfiehlt sich, das Datum auf der aktuellen Version deutlich zu vermerken.
Ja. Sie können in der Betreuungsverfügung festlegen, wie Sie im Betreuungsfall leben möchten: Wohnsituation, religiöse Überzeugungen, persönliche Gewohnheiten, Kontakte zu bestimmten Personen und mehr. Der Betreuer ist verpflichtet, diese Wünsche zu berücksichtigen.
Nein. Unser Service erstellt eine Betreuungsverfügung als Formulierungshilfe auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. Bei komplexen Familienverhältnissen oder besonderen Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
"Zusammen mit der Vorsorgevollmacht habe ich jetzt auch die Betreuungsverfügung erstellt. Jetzt bin ich rundum abgesichert. Sehr einfacher Prozess."
Gisela
"Ich wusste gar nicht, dass man auch Personen als Betreuer ausschließen kann. Die Fragen haben mir geholfen, an alles zu denken."
Wolfgang
"In 10 Minuten fertig und sehr klar formuliert. Zusammen mit meiner Patientenverfügung fühle ich mich jetzt gut vorbereitet."
Brigitte
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Aktuelle Rechtssprechung
Dieser Service erstellt eine Betreuungsverfügung als Formulierungshilfe. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Das Gericht berücksichtigt Ihren Vorschlag gemäß § 1816 Abs. 2 BGB. Bei komplexen Situationen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.